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Arbeitsgruppe Bauschäden:
Bauschäden an der Ems, Stand: Juni 2008

Folgen der Emsvertiefung
Neben den offensichtlichen Folgewirkungen der Emsvertiefung wie die Zunahme der Fließgeschwindigkeit und der Schlickfracht geht mit den Baggerungen in der Ems ein schleichender Veränderungsprozess im emsnahen Baugrund einher. Die fluvialen (angespülten) Böden des Urstromtales der Ems sind in der Mehrzahl feinkörnig und stehen unter Grundwasserauftrieb. Diese Böden sind bei Veränderung der Grundwasserstände oder Verlust der seitlichen Stützkräfte durch die Unterwasserböschung stark setzungsgefährdet. Die Folgen dieser Bodenveränderung sind absackende Ufer und Deiche sowie sich setzende Gebäude.

Wie entstehen Setzungen?
Grundsätzlich ist jedes Gebäude bei unseren „weichen“ Böden Setzungen unterworfen. Diese Initial- oder Primärsetzungen erfolgen schon beim Bau eines Gebäudes durch die Erhöhung der Auflast auf den Baugrund. Diese Setzungen, wie auch die über mehrere Jahre stattfindenden Sekundärsetzungen haben im Normalfall keinen nachteiligen Einfluß auf die Rissefreiheit und die Standsicherheit der Gebäude. Setzungen in kompressiven Böden verlaufen degressiv d.h. sie nehmen mit der Zeit in ihrer Intensität ab.
Nachträgliche Setzungen an älteren Gebäuden kommen bei baulichen Veränderungen wie z.B. einer Aufstockung durch die damit verbundenen höheren Auflasten auf den Baugrund vor. Auch Anbauten an vorhandenen Gebäuden können durch die Überschneidung der Lastverteilung im Baugrund zu Setzungen an Altgebäuden führen. Bei unveränderten Bauwerksgewichten können jedoch keine neuen Setzungen auftreten, ohne dass hierfür äußere Einflüsse verantwortlich sind. Dies ist ein unumstößlicher Grundsatz der Gründungs- und Erdbautechnik.

Wie erkenne ich Setzungen?
Setzungen sind „Versackungen“ von Gebäuden und Erdkörpern.
Setzungen an Baukörpern können gleichmäßig vertikal erfolgen und verursachen dann normalerweise keine Schäden. Wenn sich jedoch nur Gebäudeteile setzen, kommt es zu einer Schiefstellung und oder Rissen im Mauerwerk, den Geschossdecken und den Fundamenten. Diese Rissbildung kann so weit führen, dass statisch wichtige Teile des Bauwerkes ihre tragende Funktion verlieren.
Setzungsrisse entstehen durch Zugkräfte in den Bauteilen. Sie sind keilförmig, beginnen etwas breiter an der zugbelasteten Bauteilgrenze und enden als Haarriss.
Die Setzungsrisse verlaufen annähernd vertikal und können sich, je nach Lasteinfluß auf das Bauteil, von unten nach oben oder von oben nach unten bilden. In Folge sehr breiter Rissen kommt es, insbesondere in Mauerwerkswänden, zu Pressungs- und Stauchungsrissen sowie Auflagerverlust mit Gefügeveränderungen. Hierbei treten die unterschiedlichsten Rissbilder auf.

Wer ist betroffen?
Betroffen können alle Eigentümer von Häusern sein, deren Gebäude in Emsnähe stehen. Je nach Bodenbeschaffenheit können sich negative Veränderungen bezüglich Tragfähigkeit des Baugrundes bis zu 2km Entfernung ergeben. Insbesondere alte Gebäude ohne Stahlbetonfundamente werden schnell Opfer von baggerungsbedingten Einflüssen.

Was wollen wir erreichen?
Wir wollen die Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer bündeln. Erstes Ziel ist die Erfassung von Gebäudeschäden, die im zeitlichen Zusammenhang mit Emsbaggerungen stehen.
Eine Datenerfassung zwecks Kartographisierung betroffener Gebiete soll über unser Formblatt, dass selbstständig von den Eigentümern ausgefüllt werden soll, möglich gemacht werden.
Wir wollen die klare Verantwortlichkeit für eventuelle Bauschäden vor Beginn weiterer Flußbaumaßnahmen festgelegt wissen.
Wir wollen eine umfassende Beweissicherung an gefährdeten Gebäuden vor Beginn weiterer Baggerungen.
Wir wollen die Beweislastumkehr bei Gebäudeschäden erreichen.

Was kann ich tun?
Aufmerksam das eigene Gebäude beobachten, große Bauschäden kündigen sich oft durch kleinste Veränderungen in der Bausubstanz an.
Sofort den Meldebogen für Bauschäden ausfüllen und an die IG EMS senden!
Beweisfotos machen!
Kontakt zu den mutmaßlichen Verursachern herstellen.
Bei zukünftigen Planfeststellungsverfahren Einwendungen als Grundstückseigentümer machen.

Wilfried Heikens | >Mail

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Kontakt: IG Ems | Langeriepe 8 | 26826 Weener-Middelstenborgum | Fon 0176-96023169 | >Mail